Mein Fazit einer Debatte

In machen Diskussionen gibt es unvereinbare Positionen. Jede Seite hat ihre Meinung und lässt sich nur schwer oder gar nicht von der Gegenseite überzeugen. Das ist nicht weiter tragisch – solange beide Seiten die jeweils andere Meinung respektieren. Das setzt voraus, dass einigermaßen nachvollziehbare Argumente eingebracht werden. Und es setzt voraus, dass die Diskutanten dazu wenigstens im Ansatz bereit sind.

Mein etwas polemischer Artikel über die Verstöße bei Waffenkontrollen vom November hat knapp 200 Kommentare (meine eigenen Antworten inbegriffen) hervorgerufen. Es fühlten sich vorwiegend Waffenbesitzer (es gibt keinen Grund, das zu gendern, es war keine Waffenbesitzerin dabei) dazu berufen, mir zu antworten (und mich teilweise auch zu beschimpfen).

Die Fragen, die sich mir vor dem Einstellen des Artikel bewogen haben, bleiben dabei großteils ungeklärt. Neue Fragen sind aufgeworfen worden, auf die ich auch nicht zu 100% Antworten habe.

Schlimm finde ich, daran hätte ich vor dem Artikel nicht zu glauben gewagt, dass man tatsächlich meint, dass Tim K.’s Vater genügend bestraft wäre, weil sein Sohn tot ist und er von Winnenden wegziehen musste – daher keine Verurteilung mehr notwendig wäre. Ich finde schon, dass, wenn seine Schuld bewiesen werden kann, dass er seinem Sohn Zugang zu der Tatwaffe verschafft hat und ihm tatsächlich noch Munition in großer Menge gekauft hat, wie es z. B. hier nachzulesen ist), sollte er bestraft und verurteilt werden. Ob er dafür ins Gefängnis sollte, steht auf einem anderen Blatt, hier könnte man tatsächlich mit “genug gestraft” argumentieren. Aber ich bin ja kein Strafrichter…

Ein bißchen lächerlich finde ich immer den Vergleich von Waffen mit Küchenmessern, Motorrädern oder Autos. natürlich könnte man auch mit einem Auto Amok laufen (bzw. fahren). Der Amoklauf mit Schusswaffen hat eine ganz andere Qualität – und das nicht nur für mich. Kaum anders ist die hohe Aufmerksamkeit zu erklären, die Amokläufe mit Schusswaffen nach sich ziehen. Das ist nicht wegzudiskutieren. Hier trägt für mich tatsächlich der Vewendungszweck schwerer. Waffen sind für mich nach wie vor keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Ich kann aber die Faszination des Schießens nachvollziehen. Täte ich es, würde es mir sicherlich auch Spaß machen. Aber ich find es für mich nicht angemessen, eine Waffe zum Sport ausüben zu benutzen. Und auch zum Jägertum habe ich ein zwiespältiges Verhältnis.

Ziemlich bescheuert unangemessen finde ich den Hinweis auf die illegalen Waffenbesitzer. Illegaler Waffenbesitz wird verfolgt und ist strafrechtlich bewehrt. Dass jemand, der illegitim eine Waffe in Besitz hat, wird sich überlicherweise auch nicht um die ordentliche Aufbewahrung kümmern. Darum gings ja auch gar nicht.

Sehr erschreckend finde ich auch, dass die Mehrheit der Waffenbesitzer offenbar keinen Zusammenhang zwischen dem (meiner Meinung nach) verantwortungslosen Umgang mit der Aufbewahrungspflicht durch den Vater des Amokläufers und den Pressemeldungen, die ja Anlass für den Artikel waren, sieht. Ich habe aber gelernt, dass mancher Verstoß tatsächlich mehr Aufmerksamkeit bekommt, als es notwendig wäre. Insofern wäre es wünschenswert, würden über diese Verstöße differenzierter berichtet. Dabei bleibt aber auch außen vor, dass die Kontrollen immer angekündigt waren.

Und hier ist eigentlich mein größter Knackpunkt: wenn ich in Sachen Überwachung im Zusammenhang mit Terrorakten gegen Rasterfahndung, gegen Nacktscanner, gegen Vorratsdatenspeicherung, gegen Überwachungskameras bin, also die Freiheit höher schätze als die Notwendigkeit des Schutzes, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als den Argumenten der Waffenbesitzer zu folgen, die sagen, dass die absolute Mehrzahl der Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht und sie korrekt aufbewahrt. Und genauso wenig, wie man für falsches Parken den Führerschein entzogen bekommen kann, muss auch im Waffenrecht bei leichten Verstößen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Es gibt Dinge im Waffenrecht, die ich geändert haben möchte. Dazu gehört die Ausnahmeregelung bei der Alterbeschränkung. Und dazu gehört eine schärfere Auslegung der Zuverlässigkeit. Und eine bessere Kontrolle. Nicht nur anlassbezogen. Das bringt der Umgang mit gefährlichen Gegenständen mit sich. Und das halte ich weiterhin für legitim. Ebenso finde ich – und das hat sich im Laufe der Debatte auch geändert – dass Waffen in Privathaushalten verbleiben können. Ich möchte das zwar nicht – das hat sich nicht geändert – aber das ist in diesem Fall nicht maßgeblich. Es ist auch kein Ziel mehr, das ich verfolge. Woran ich festhalte ist, dass Munition nicht an Privatpersonen ausgegeben werden sollte. Hier sollte eine Vergabe erfolgen, wie sie bspw. bei Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, erfolgen. Ausgabestelle könnten die Schützenvereine sein, die für entsprechende sachkundige Personen zu sorgen haben. Das würde ich für angemessen halten.

Ich wünsche mir, dass sich Waffenbesitzer untereinander stärker kontrollieren, nicht wegschauen bei offensichtlichen Verstößen, wie beispielsweise der belegte Zugang Tim K.’s zu nicht altersgemäßen Waffen. Kein Mensch kann mir erzählen, dass das niemand mitgekriegt hat.

Antrag an die Bundesdelegiertenkonferenz

Killerspiele verbieten? Deutschland braucht eine breite, gesellschaftliche Debatte

Wir beantragen, dass die BDK den Bundesvorstand auffordert, eine breite, gesellschaftliche Debatte anzustoßen, in der über das Verbot der sogenannten „Killerspiele“ diskutiert werden kann. Dabei sollen u. a. Fachleute wie Hirnforscher oder Psychologen, Politiker, Elternverbände, Lehrerverbände, aber auch Spielehersteller und Spieler eingebunden werden. Über die Form möchten wir keine Vorschriften machen, regen aber an, regional in mehreren Bundesländern eine Veranstaltung durchzuführen. Über das Ergebnis soll zur BDK 2010 berichtet werden und in eine Beschlussvorlage der Partei münden.

Begründung:

Nach dem Amoklauf von Winnenden geraten die so genannten Killerspiele wieder in die Diskussion. Einerseits wird der Ruf nach einem Verbot laut, andererseits argumentieren SpielerInnen/Herstellerfirmen dagegen und halten für einen Zusammenhang für nicht nachweisbar bzw. überhaupt nicht gegeben. Darüber hinaus gibt es Aktionen wie die der Kaufhof-Gruppe, die alle Spiele, die erst ab 18 Jahren frei gegeben sind, aus dem Verkehr nehmen.

Die Frage nach einem generellen Verbot von Actionspielen ist nicht einfach zu beantworten und es ist nichts, was man einfach so von oben herab beschließen kann. Um dazu eine fachlich fundierte Position zu finden, müssen alle Akteure und Betroffenen zu Wort kommen und ihre Argumente einbringen können. Die Unterzeichner halten die Möglichkeit für gegeben, dass angesichts bekannter Tatsachen wie die, dass „solche“ Spiele in der US-Armee eingesetzt werden, um die Tötungshemmung zu senken, ein Baustein auf dem Weg zu Ereignissen wie den Amokläufen von Winnenden oder Erfurt führen konnten.

Wir möchten dem BuVo keine Vorschriften bezüglich der Ausgestaltung einer solchen Debatte machen, finden aber, dass ein Fachgespräch in der Hauptstadt keine ausreichende Grundlage für einen Beschluss in dieser Thematik sein kann. Andererseits benötigen wir auch darüber eine breite gesellschaftliche Debatte, damit die Problematik im Bewusstsein bleibt und ein eventueller Beschluss auf einer breiten gesellschaftlichen Grundlage steht.

Geschrieben am 25. April 2009 um 08:52 Uhr in Bildung, Jugend, Netzpolitik und Datenschutz - Tags: , , , , ,